Allgemeine Hinweise
Krankheitsfall bei Schülern:
telefonische Krankmeldung bis 7:45 Uhr (bitte nicht per Mail)
voraussichtliche Krankheitsdauer bekannt geben
bei längerer Krankheit erneute Meldung bei Schule und Hort
selbstständige Nacharbeitung aller verpassten Unterrichtsinhalte
Freistellung/Beurlaubung:
„Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig bei der Schule beantragt werden.“ SBO §3
schriftliche Beantragung mit Begründung
bis zu 2 Tage: Entscheidung durch Klassenlehrer
mehr als 2 Tage: Entscheidung durch Schulleitung
selbstständige Nacharbeitung aller verpassten Unterrichtsinhalte
Hinweise für den Sportunterricht:
Ohrringe/Ohrlöcher:
Tragen von Ohrringen während des Sportunterrichtes nicht erlaubt
ggf. selbstständiges Herausnehmen
(Abkleben der Ohrringe ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt!)
Anmerkung: Neue Ohrlöcher nur zu Beginn der Sommerferien stechen lassen!
Sportbefreiung:
Ausstellung einer Sportbefreiung nur durch einen Arzt
Eltern können der Sportlehrkraft bei Unwohlsein etc. des Kindes informieren, aber nicht vom Sportunterricht befreien.
Liegt keine ärztliche Sportbefreiung vor, entscheidet die Sportlehrkraft, in welchem Umfang das Kind am Sportunterricht teilnimmt!
Nicht-Teilnahme am Schwimmunterricht ist nur mit ärztl. Attest möglich.

