Schule Miltitz

Grundschule der Stadt Leipzig

„Es ist keine Schande, nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen.“ – Sokrates

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Allgemeine Hinweise

Krankheitsfall bei Schülern: 

  • telefonische Krankmeldung bis 7:45 Uhr (bitte nicht per Mail)

  • voraussichtliche Krankheitsdauer bekannt geben 

  • bei längerer Krankheit erneute Meldung bei Schule und Hort

  • selbstständige Nacharbeitung aller verpassten Unterrichtsinhalte

 

Freistellung/Beurlaubung:

„Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig bei der Schule beantragt werden.“ SBO §3

  • schriftliche Beantragung mit Begründung

    • bis zu 2 Tage: Entscheidung durch Klassenlehrer 

    • mehr als 2 Tage: Entscheidung durch Schulleitung 

  • selbstständige Nacharbeitung aller verpassten Unterrichtsinhalte


Hinweise für den Sportunterricht:

Ohrringe/Ohrlöcher:

  • Tragen von Ohrringen während des Sportunterrichtes nicht erlaubt

  • ggf. selbstständiges Herausnehmen 

 (Abkleben der Ohrringe ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt!)
 

Anmerkung: Neue Ohrlöcher nur zu Beginn der Sommerferien stechen lassen!

 

Sportbefreiung:

  • Ausstellung einer Sportbefreiung nur durch einen Arzt

  • Eltern können der Sportlehrkraft bei Unwohlsein etc. des Kindes informieren, aber nicht vom Sportunterricht befreien.

Liegt keine ärztliche Sportbefreiung vor, entscheidet die Sportlehrkraft, in welchem Umfang das Kind am Sportunterricht teilnimmt!

  • Nicht-Teilnahme am Schwimmunterricht ist nur mit ärztl. Attest möglich.